Stand November 2026

Hinweis:

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern. Für eine individuelle Bewertung empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Seit dem 5. Oktober 2026 nehmen die Body-Cams von 25 Beschäftigten der DB Regio auch Ton auf. Im Pilotprojekt in der Region Rhein-Neckar-Pfalz sind NetCo Body-Cams im Einsatz. Mit dem Ton halten sie fest, was ein Video allein nicht zeigt, etwa die Beleidigung vor dem Schubsen oder die Drohung vor dem Schlag.

Ob eine Body-Cam mit Ton erlaubt ist, hängt davon ab, wer sie trägt. Die Bundespolizei darf nach einer eigenen Regel im Bundespolizeigesetz Bild und Ton aufzeichnen. Bei Bahnen, Busunternehmen und Sicherheitsdiensten halten die Datenschutzaufsichtsbehörden Ton dagegen grundsätzlich für unzulässig und lassen nur begründete Ausnahmen zu. Wer Ton nutzen will, braucht deshalb ein Einsatzkonzept, das diese Ausnahme trägt.

Inhaltsverzeichnis

Body-Cams mit Ton in Bahn und Nahverkehr

Wie groß der Druck ist, zeigen die Zahlen der DB Regio. Im ersten Halbjahr 2026 zählte sie 989 Übergriffe auf ihre Mitarbeitenden, darunter 781 einfache Körperverletzungen, 185 versuchte und 22 schwere Körperverletzungen (Pressemitteilung der Deutsche Bahn vom 10.08.2026). Das waren 14 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (heise, 13.08.2026). DB-Regio-Chef Harmen van Zijderveld sagt, die Beschäftigten würden beschimpft, bespuckt, geschlagen und getreten. Von der Tonaufzeichnung erwartet er, dass sie Konflikte entschärft und die Strafverfolgung erleichtert.

Diese 2 Verkehrsunternehmen beispielsweise testen Body-Cams mit Ton:

DB Regio testet die Tonaufzeichnung seit dem 5. Oktober 2026 mit 25 Beschäftigten in der Region Rhein-Neckar-Pfalz, ausgestattet mit NetCo Body-Cams (SWR/tagesschau, 05.10.2026). Bild und Ton laufen erst, wenn die Kamera in einer Konfliktsituation aktiviert wird. Das Pilotprojekt dauert zwei Monate. Läuft es gut, könnte der Ton laut einem Bahnsprecher schon ab Dezember bundesweit kommen. Die Grundlage dafür ist breit, denn ohne Ton trugen im April 2026 bereits rund 1.400 von etwa 5.500 Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern im Nahverkehr der Deutsche Bahn eine Body-Cam (Bundestag, hib 344/2026).

National Express setzt seit Ende September 2026 auf fünf Linien des Rhein-Ruhr-Express 30 Body-Cams mit Bild und Ton ein, auf RE1, RE4, RE5, RE6 und RE11. Der Praxistest dauert ein Jahr. Jede Aufnahme wird vorher angekündigt und wer eine Kamera trägt, ist an der Arbeitskleidung zu erkennen (WDR, 16.10.2026).

Ist eine Body-Cam mit Tonaufnahme eigentlich erlaubt?

Der Ton ist heikler als das Bild, weil § 201 StGB das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe stellt. Das gilt für die Polizei ebenso wie für Unternehmen.

Was sich für die Bundespolizei geändert hat

Die Bundespolizei darf auf Grundlage von § 32 Bundespolizeigesetz Bild und Ton mit Body-Cams aufzeichnen. Bis zum 27. Oktober 2026 stand diese Regel in § 27a. Der Bundestag hatte das Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes am 25. September 2026 beschlossen (Drucksache 21/3051, geändert durch Drucksache 21/6990). Es gilt seit dem 28. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 318).

Die Regeln für die Aufnahme selbst sind gleich geblieben. Die Bundespolizei zeichnet weiterhin offen auf und nur dann, wenn es zum Schutz der Beamtinnen, Beamten oder Dritter oder zur Verfolgung von Straftaten nötig ist. Auf die Aufnahme wird hingewiesen, bei Gefahr im Verzug darf der Hinweis unterbleiben. Der Vorlauf (Pre-Recording), also das Mitsichern der Sekunden vor dem Start der Aufzeichnung, bleibt auf bis zu 30 Sekunden begrenzt und die Aufnahmen werden weiterhin bis zu 30 Tage aufbewahrt. Im Anschluss werden die Aufzeichnungen unverzüglich vernichtet. Länger gespeichert wird nur, wenn die Aufnahmen für die Strafverfolgung, die Gefahrenabwehr oder die Prüfung einer polizeilichen Maßnahme gebraucht werden.

Neu ist, wo die Kamera laufen darf. Bis Oktober 2026 erlaubte das Gesetz Body-Cams nur an öffentlich zugänglichen Orten, etwa im Bahnhof oder auf der Straße. Seit dem 28. Oktober 2026 kommen drei Bereiche hinzu, die nicht öffentlich sind:

Die Ausweitung auf Rückführungen begründet die Bundesregierung mit der Zahl der Angriffe. Im Jahr 2021 standen nach der Statistik der Bundespolizei 55 Angriffe auf Beamtinnen und Beamte im Zusammenhang mit der Rückführung des Angreifers (Begründung zu § 32 in Drucksache 21/3051). Der Innenausschuss hat außerdem klargestellt, dass die Regel auch für Dashcams in Fahrzeugen der Bundespolizei gilt.

Für die Body-Cams der Landespolizeien und kommunalen Ordnungsdienste gelten die Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder. Welche Paragrafen das sind, zeigt unsere Seite Body-Cams bei der Polizei.

Verkehrsunternehmen und Sicherheitsdienste

Für Bahnen, Busunternehmen und private Sicherheitsdienste gibt es nach unserem Stand kein eigenes Gesetz für Body-Cams mit Ton. Was die Aufsicht erwartet, zeigt der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der auch für die Deutsche Bahn zuständig ist (HBDI, Stand 22.06.2026):

Die Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für private Sicherheitsunternehmen von 2019 setzt dieselben Grundsätze. Sie hält Ton ebenfalls grundsätzlich für unzulässig und lehnt ein dauerhaftes Pre-Recording ab, auch mit kurzen Überschreibintervallen. Als berechtigtes Interesse eines Unternehmens nennt sie den Schutz des Personals, die nachträgliche Identifikation von Tatverdächtigen und die Beweissicherung für eigene Ansprüche. Die Unterstützung der Strafverfolgung zählt nicht dazu, dafür sind die Behörden zuständig.

Beispielhafter Ablauf einer Aufnahme mit Bild und Ton

Was bei einer Body-Cam-Aufnahme passiert, Schritt für Schritt. Wählen Sie, wer die Kamera einsetzt:

1

Vorlauf

Das Gesetz begrenzt den Vorlauf auf bis zu 30 Sekunden vor dem Start, auch wenn die Kamera technisch mehr kann. Wird nicht aufgezeichnet, werden die Daten automatisch gelöscht. Nur anlassbezogen, wenn ein Vorfall droht. Die Daten werden in der Regel nach 60 Sekunden automatisch gelöscht. Ein dauerhafter Vorlauf ist unzulässig.
2

Ankündigung

Hinweis auf die Aufnahme in geeigneter Form. Bei Gefahr im Verzug kann er unterbleiben. Vor dem Einschalten, zum Beispiel: „Ich schalte jetzt meine Body-Cam ein. Sie zeichnet Bild und Ton auf.“
3

Aufnahme mit Ton

Offen mit Bild und Ton, wenn es zum Schutz oder zur Verfolgung von Straftaten nötig ist. Nur bei einem erwarteten Vorfall. Ton ist grundsätzlich unzulässig und nur als begründete Ausnahme möglich.
4

Speichern und löschen

Das Gesetz schreibt 30 Tage Aufbewahrung vor, danach Löschung. Länger nur, wenn ein Verfahren die Aufnahme braucht. Die Frist legt jeder Betrieb im Einsatzkonzept fest, bei der Deutsche Bahn sind es 72 Stunden. Nicht benötigte Aufnahmen werden unverzüglich gelöscht, jeder Zugriff wird protokolliert.

Quellen: § 32 Bundespolizeigesetz in der Fassung vom 22.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 318); Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stand 22.06.2026. Keine Rechtsberatung.

Warum die DB Regio trotzdem Ton testet

„Grundsätzlich unzulässig“ bedeutet im Datenschutzrecht, dass Ton die Ausnahme bleibt und ein Unternehmen im Einzelfall begründen muss, warum es ihn braucht. Den Maßstab nennt die hessische Aufsicht selbst: Der Ton muss nötig sein, um das aufgezeichnete Geschehen verständlich zu machen.

Auf diesen Punkt stützt sich die DB Regio. Ihre Beschäftigten werden nach Angaben des Vorstands beschimpft, bespuckt, geschlagen und getreten. Beschimpfungen und Drohungen sind auf einem Video ohne Ton nicht zu erkennen, deshalb soll die Audiofunktion neben dem Bild mögliche Übergriffe dokumentieren (hessenschau, 05.10.2026).

Dabei geht die Bahn in kleinen Schritten vor. Der Ton läuft nur, wenn die Kamera in einem Konflikt aktiviert wird. Getestet wird zuerst mit 25 Beschäftigten in einer Region und für zwei Monate. Ob der Ton danach bundesweit kommt, hängt laut Bahn vom Verlauf des Tests ab. Den Hessischen Datenschutzbeauftragten hat die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben über ihren Konzerndatenschutz in die Einführung eingebunden und informiert (Pressemitteilung der Deutsche Bahn vom 10.08.2026). Derselbe Datenschutzbeauftragte, Alexander Roßnagel, hatte Body-Cams im Februar 2026 einen starken Eingriff in die Grundrechte genannt und Aufnahmen nur in eskalierenden Situationen für zulässig gehalten (hessenschau, 14.02.2026).

Für andere Verkehrsunternehmen und Sicherheitsdienste folgt daraus, dass Ton möglich ist, wenn ein Betrieb den Bedarf begründet, den Einsatz eng begrenzt und die Aufsicht früh einbindet. Genau dort setzt der Musterbaustein weiter unten an.

Body-Cam mit Ton im Betrieb einführen

Für Verkehrsunternehmen und Sicherheitsdienste entscheidet sich im Alltag an zwei Stellen, ob der Einsatz trägt: an der Ankündigung vor jeder Aufnahme und an einer klaren Dienstanweisung.

Aufnahme ankündigen und Betroffene informieren

Nach Angaben der Deutsche Bahn hat schon der Hinweis auf die Aktivierung der Body-Cam „eine deutliche deeskalierende Wirkung“. Das steht in der Antwort der Bundesregierung vom April 2026 und bezieht sich auf Body-Cams ohne Ton (Bundestag, hib 344/2026). Eine unabhängige Auswertung ist uns nicht bekannt. Eine gute Ankündigung ist ein ruhig gesprochener Satz vor dem Einschalten, der den Ton ausdrücklich nennt. Diese Formulierungen können Sie übernehmen:

Als Information der Betroffenen nach Art. 13 DSGVO reicht die Ankündigung allein nicht. Der Europäische Gerichtshof hat am 18. Dezember 2025 für Body-Cams von Fahrkartenkontrolleuren entschieden, dass dieser Artikel gilt (C-422/24). Die Betroffenen sind also zum Zeitpunkt der Aufnahme zu informieren, eine Information erst auf Nachfrage genügt in der Regel nicht (datenschutzticker, 01/2026). Zulässig ist ein Vorgehen in zwei Stufen:

  1. Erste Stufe: Die wichtigsten Angaben stehen gut sichtbar bereit, etwa auf der Dienstkleidung mit einem Kamerasymbol, dem Namen des Verantwortlichen, dem Zweck und einem QR-Code oder einer Webadresse.
  2. Zweite Stufe: Die vollständigen Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO sind leicht erreichbar, online hinter dem QR-Code und auf Wunsch als Infokarte.

Musterbaustein Tonaufnahme für Ihre Dienstanweisung

Der Baustein folgt den Vorgaben der hessischen Aufsicht und der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Stellen in eckigen Klammern legt jeder Betrieb selbst fest. Binden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten ein, bevor die erste Kamera läuft. Der Baustein ersetzt weder die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO noch den Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.

Tonaufnahme mit der Body-Cam

  1. Zweck. Die Body-Cam dient dem Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Übergriffen, der Deeskalation, der nachträglichen Identifikation von Tatverdächtigen und der Beweissicherung für eigene Ansprüche.
  2. Ton. Der Ton wird [bei jeder Aktivierung mit aufgezeichnet / nur zusätzlich eingeschaltet], weil [Begründung, warum das Geschehen ohne Ton nicht verständlich wäre, etwa bei Beleidigungen und Drohungen].
  3. Anlass. Die Kamera wird nur eingeschaltet, wenn ein Vorfall zu erwarten ist, etwa bei Drohungen oder körperlichen Angriffen. Eine Daueraufnahme findet nicht statt.
  4. Ankündigung. Vor dem Einschalten kündigt die Trägerin oder der Träger mündlich an, dass Bild und Ton aufgezeichnet werden. Bei plötzlicher, akuter Gefahr kann die Ankündigung unterbleiben. Das bleibt die Ausnahme und wird im Vorgang vermerkt.
  5. Kennzeichnung und Information. Die Kamera wird sichtbar getragen. Die Dienstkleidung trägt ein Kamerasymbol und die wichtigsten Datenschutzangaben mit QR-Code. Während der Aufnahme leuchtet ein Signal, zum Beispiel eine rote LED. Die vollständigen Hinweise nach Art. 13 DSGVO stehen [online und als Infokarte] bereit.
  6. Vorlauf. Das Pre-Recording wird nur anlassbezogen gestartet, nie dauerhaft. Es nimmt [nur Bild / Bild und Ton] auf. Nicht übernommene Vorlaufdaten werden nach [bis zu 60] Sekunden automatisch gelöscht.
  7. Speicherung. Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und übertragen. Nach [Tage] löscht das System sie automatisch, sofern sie nicht für die Aufklärung eines Vorfalls oder für eigene Ansprüche benötigt werden.
  8. Zugriff. Wer aufzeichnet, hat keinen Zugriff auf die Aufnahmen. Einsehen dürfen sie nur [Rolle], jeder Zugriff wird protokolliert. An Polizei und Staatsanwaltschaft werden Aufnahmen bei einer Anzeige oder auf Anforderung herausgegeben.
  9. Beschäftigte. Der Einsatz ist in einer Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geregelt [bei öffentlichen Arbeitgebern: Dienstvereinbarung mit dem Personalrat]. Wer eine Body-Cam trägt, wird vor dem ersten Einsatz zu Recht, Ankündigung und Bedienung geschult.
  10. Auswertung. Der Einsatz wird [jährlich] daraufhin ausgewertet, ob Übergriffe zurückgehen und ob der Ton weiterhin nötig ist.

Leitfaden Body-Cams im ÖPNV: Praxiserfahrung statt Theorie

Damit Sie optimal vorbereitet sind, hat NetCo einen Body-Cam Praxisleitfaden zum Thema Deeskalation und Datenschutz entwickelt. Um diesen zu erhalten, müssen Sie nur unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Dies erwartet Sie im Newsletter:

Body-Cams im ÖPNV Praxisleitfaden

Was eine Body-Cam für Tonaufnahmen können muss

Im Dienst zählt, ob sich die Kamera so einstellen lässt, wie es das Einsatzkonzept verlangt. Diese Fragen helfen bei der Auswahl:

Die NetCo Body-Cam Pro zeichnet Bild und Ton auf. Betriebe können den Ton getrennt deaktivieren und die Kamera so an das eigene Einsatzkonzept anpassen. Der Vorlauf lässt sich in Stufen bis zu 120 Sekunden einstellen und das Frontdisplay zeigt dem Gegenüber sein eigenes Bild. Hergestellt wird die NetCo Body-Cam in Deutschland, auch die Aufnahmen liegen auf Servern in Deutschland.

Eine Aufnahme mit der NetCo Body-Cam

Mit der NetCo Body-Cam läuft eine Aufnahme technisch so ab:

  1. Anmelden. Zu Schichtbeginn meldet sich die Trägerin oder der Träger per UserID und PIN, per NFC/RFID-Karte oder per QR-Code an der Kamera an. So ist jede Aufnahme einer Person zugeordnet, auch wenn sich mehrere eine Kamera teilen.
  2. Aufzeichnen. Ein Tastendruck startet die Aufzeichnung und ein rotes Signal zeigt allen, dass Bild und Ton jetzt laufen. Sieht das Einsatzkonzept einen Vorlauf vor, sind auch die Sekunden vor dem Tastendruck gesichert.
  3. Übertragen. Nach der Schicht kommt die Kamera in den Hub. Der SmartHub überträgt die Videoaufnahmen über LAN oder LTE, der ChargeHub über LTE.
  4. Auswerten und löschen. In der NetCo Body-Cam Suite bekommen Aufnahmen eine Vorgangsnummer, Notizen und Kategorien. Wer sie ansieht oder exportiert, wird protokolliert. Nach Ablauf der eingestellten Frist löscht das System sie automatisch.

Seit 2017 bei der Deutsche Bahn im Einsatz

Die Deutsche Bahn arbeitet seit 2017 mit NetCo Body-Cams, heute auch im Ton-Pilotprojekt der DB Regio. Die Kameras sind bei der DB Sicherheit am Bahnsteig, beim Servicepersonal und bei der DB Regio für Fahrkartenkontrollen im Einsatz. Die Bahn verwaltet alle Kameras zentral auf einem Server. Den Hacker-Test der Deutsche Bahn hat die NetCo Body-Cam bestanden, eine Manipulation der Videos wurde dabei ausgeschlossen (Referenz Deutsche Bahn).

Häufige Fragen zur Body-Cam mit Tonaufnahme

Für die Bundespolizei ja, das regelt das Bundespolizeigesetz. Bei Verkehrsunternehmen und Sicherheitsdiensten halten die Datenschutzaufsichtsbehörden Ton grundsätzlich für unzulässig. Ausnahmen sind möglich, wenn der Ton nötig ist, um das Geschehen verständlich zu machen. Das muss das Einsatzkonzept begründen.

Für das Bild hilft es, für den Ton nicht. § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume „mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung)“ unter anderem „zur Wahrnehmung des Hausrechts“. Das gilt nur, soweit sie erforderlich ist und „keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen“. Für Fahrzeuge des öffentlichen Schienen- und Busverkehrs gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit der Menschen dort nach demselben Paragrafen „als ein besonders wichtiges Interesse“.

Ton ist davon nicht erfasst, denn der Paragraf spricht nur von optisch-elektronischen Einrichtungen. Für das gesprochene Wort gilt zusätzlich § 201 StGB, egal wem Zug oder Bahnhof gehören. Deshalb halten die Aufsichtsbehörden Ton auch bei Unternehmen mit Hausrecht grundsätzlich für unzulässig. Öffentlich-rechtlichen Verkehrsbetrieben fehlt in Hessen nach Einschätzung der hessischen Aufsicht derzeit sogar überhaupt eine Rechtsgrundlage für Body-Cams.

Nein. Das Bundespolizeigesetz erlaubt nur die offene Aufnahme und § 201 StGB stellt das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe. Auch die Aufsichtsbehörden verlangen, Betroffene vor dem Einschalten zu informieren.

Ja, zumindest die wichtigsten Angaben. Nach dem EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 (C-422/24) gilt Art. 13 DSGVO, die Betroffenen werden also bei der Aufnahme informiert. Das geht in zwei Stufen: Die Kerninformationen stehen sichtbar an der Kleidung und die vollständigen Hinweise sind online oder als Infokarte erreichbar.

Das hängt davon ab, wer die Kamera einsetzt. Die Bundespolizei bewahrt Bild und Ton 30 Tage auf. Die DB Fernverkehr löscht die Aufnahmen ihrer Body-Cams, die dort bisher nur Bilder aufzeichnen, nach 72 Stunden automatisch (bahn.de). Die Üstra löscht bei ihren Kameras ohne Ton nach drei Tagen. Betriebe legen die Frist in ihrer Dienstanweisung fest.

Bei der NetCo Body-Cam Pro ja. Der Ton lässt sich getrennt vom Bild deaktivieren, so passt die Kamera auch zu Einsätzen, in denen nur Bildaufnahmen vorgesehen sind.

Ja. Body-Cams sind technische Einrichtungen, die auch das Verhalten der Beschäftigten erfassen können. Dafür hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht und die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden verlangt eine Betriebsvereinbarung. Bei öffentlichen Arbeitgebern ist der Personalrat zu beteiligen.

Geeignet ist eine Kamera mit getrennt schaltbarem Ton, kurz einstellbarem Vorlauf, sichtbarem Aufnahmesignal, Frontdisplay und verschlüsselter Speicherung, ergänzt um eine Software für Löschfristen und Zugriffsrechte. Diese Funktionen erleichtern den Nachweis gegenüber Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat. Die DB Regio testet die Tonaufnahme seit Oktober 2026 mit NetCo Body-Cams.

Beratung zur Body-Cam mit Tonaufnahme

Für Verkehrsunternehmen, Ordnungsdienste und Sicherheitsdienste, die Body-Cams mit Ton planen, begleitet die NetCo Professional Services GmbH aus Blankenburg (Harz) den Weg vom Einsatzkonzept bis zum Pilotprojekt.

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