Body-Cam FAQ

Der Ein­satz von Body-Cams kann vie­le Fra­gen auf­wer­fen. Viel­leicht kön­nen wir eini­ge die­ser bereits mit unse­rem Body-Cam FAQ beant­wor­ten, bei wei­te­ren Fra­gen spre­chen Sie uns ger­ne an.

FAQ - Piktogramm

Eine Body-Cam mit Front­dis­play zeigt wäh­rend der Auf­nah­me, was gefilmt wird. So kön­nen alle Betei­lig­ten mit­ver­fol­gen, was die Body-Cam auf­nimmt. Unru­he­stif­ter kann die­se „Spie­gel­funk­ti­on“ (da sie sich selbst im Bild­schirm der Body-Cam sehen) abschre­cken. Die­ser Dees­ka­la­ti­ons­ef­fekt sorgt dafür, dass sich die für das Sicher­heits­per­so­nal meist gefähr­li­che Situa­ti­on entspannt.

Body-Cam Auf­nah­men kön­nen bis zu zwei Minu­ten vor Beginn jeder Auf­nah­me gespei­chert wer­den. Bei plötz­li­chen Kon­flikt­si­tua­tio­nen wird so wert­vol­les Mate­ri­al schon vor dem eigent­li­chem Auf­nah­me­be­ginn gespeichert.

Die Akku­lauf­zeit rich­tet sich immer nach der Body-Cam Kon­fi­gu­ra­ti­on und Nut­zungs­in­ten­si­tät. Der Akku unse­rer Body-Cam beglei­tet sie in jedem Fall eine gan­ze Schicht lang – sie müs­sen kei­ne Sor­ge haben, dass die Body-Cam auf­grund zu gerin­ger Akku­leis­tung nicht ein­satz­be­reit ist, wenn Sie sie brauchen.

Wir emp­feh­len, die Body-Cam nach jeder Schicht direkt in den Smart­Hub zu stellen.

Body-Cam Auf­nah­men unter­lie­gen stren­gen Daten­schutz­auf­la­gen und sol­len vor dem Zugriff Drit­ter geschützt wer­den, um die Ver­brei­tung oder Ver­än­de­rung des Mate­ri­als zu ver­hin­dern. Daher wer­den Body-Cams im Sicher­heits­be­reich ledig­lich mit Soft­ware ver­wen­det. Die Soft­ware dient dazu, dass berech­tig­te Per­so­nen Zugriff auf die Body-Cam Auf­nah­men haben und die­se ver­wal­ten und abspie­len dür­fen. Je nach Anbie­ter sind die Body-Cam Soft­wares unter­schied­lich gestal­tet. Die Net­Co Suite kann pro­blem­los in allen Kun­den­net­zen inte­griert wer­den und ist selbst­ver­ständ­lich rechts­kon­form. Durch ihre ein­fa­che und nut­zer­freund­li­che Bedie­nung fin­den Sie sich sicher­lich schnell zurecht. Bei Fra­gen steht Ihnen unser Kun­den­ser­vice jeder­zeit zur Verfügung.

Body-Cam Auf­nah­men wer­den mit­hil­fe unse­res Smart­Hubs in die Net­Co Suite über­tra­gen. Die Über­tra­gung geht schnell, ist jedoch abhän­gig von der Datei­grö­ße des Bild- oder Videomaterials.

Übri­gens: Der Smart­Hub sorgt auch dafür, dass der Akku der Body-Cam schnell wie­der auf­ge­la­den wird.

Alle unse­re Pro­duk­te wer­den DSGVO-kon­form ent­wi­ckelt und pro­du­ziert. Als „Made in Germany“-Anbieter liegt uns Daten­schutz sehr am Her­zen. Daher kön­nen unbe­tei­lig­te Drit­te nicht auf das Body-Cam Mate­ri­al zugrei­fen – Mani­pu­la­tio­nen sind somit ausgeschlossen.

Wenn gewünscht, sen­den wir Ihnen ger­ne unse­ren Body-Cam Leit­fa­den zu. Dar­in kön­nen Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum The­ma „Daten­schutz­kon­for­me Anwen­dung der Body-Cam“ finden.

Bevor Body-Cams in Ihrem Unter­neh­men ein­ge­setzt wer­den, ist es wich­tig, sich mit den daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen aus­ein­an­der­zu­set­zen. Dabei ist der kor­rek­te Gebrauch der Body-Cam wich­tig: Vor Beginn einer Auf­nah­me muss das Gegen­über über das Ein­schal­ten der Body-Cam infor­miert wer­den (Trans­pa­renz­ge­bot). Das Auf­zeich­nen von Bild und Ton mit­tels einer Body-Cam greift in die Per­sön­lich­keits­rech­te Betrof­fe­ner ein und ist daher recht­fer­ti­gungs­be­dürf­tig. Eine Auf­nah­me darf nur statt­fin­den, wenn eine Per­son aggres­si­ves Ver­hal­ten (kör­per­li­che Angrif­fe oder Dro­hun­gen) zeigt oder wenn eine Situa­ti­on unmit­tel­bar zu eska­lie­ren droht. Zudem dür­fen unbe­tei­lig­te Drit­te nicht auf­ge­zeich­net wer­den. Hin­zu­kom­men die fes­ten Lösch­fris­ten des Body-Cam Mate­ri­als. All das spre­chen wir ger­ne noch­mals mit Ihnen durch, bevor Sie Ihre Body-Cam einsetzen.

Wur­de die Body-Cam Auf­nah­me unter daten­schutz­recht­lich kor­rek­ten Bege­ben­hei­ten erstellt, so erhöht sich die Mög­lich­keit, sie auch vor Gericht ver­wer­ten zu las­sen. Aller­dings hat jedes Bun­des­land eige­ne Bestim­mun­gen, wie mit Body-Cam Mate­ri­al vor Gericht ver­fah­ren wird.

Wie bei Sicher­heits­un­ter­neh­men gilt auch für Pri­vat­per­so­nen: An öffent­li­chen Plät­zen darf eine Body-Cam getra­gen wer­den. Ein “per­ma­nen­tes” Fil­men ist jedoch nicht zuläs­sig. Eben­so ist das unbe­rech­tig­te und unan­ge­kün­dig­te Auf­neh­men von Per­so­nen ohne deren Ein­wil­li­gung recht­lich nicht zulässig.

Filmt die Body-Cam Drit­te ohne deren Ein­wil­li­gung, kann jeder der gefilm­ten Per­so­nen den Trä­ger der Body-Cam abmah­nen und eine Unter­las­sungs­er­klä­rung ver­lan­gen. Wird die Abmah­nung durch einen Rechts­an­walt durch­ge­führt, hat der Body-Cam Trä­ger dar­über hin­aus die Rechts­an­walts­kos­ten zu tragen.

Das “blo­ße” Tra­gen einer Body-Cam ist hin­ge­gen zuläs­sig (sofern der Haus­rechts­in­ha­ber nicht etwas ande­res vorgibt).

Soll­te das Film­ma­te­ri­al öffent­lich gemacht wer­den, müs­sen die gefilm­ten Per­so­nen unkennt­lich gemacht wer­den oder ihre Ein­wil­li­gung abgeben.