Body-Cam FAQ
Der Einsatz von Body-Cams kann viele Fragen aufwerfen. Vielleicht können wir einige dieser bereits mit unserem Body-Cam FAQ beantworten, bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Eine Body-Cam mit Frontdisplay zeigt während der Aufnahme, was gefilmt wird. So können alle Beteiligten mitverfolgen, was die Body-Cam aufnimmt. Unruhestifter kann diese „Spiegelfunktion“ (da sie sich selbst im Bildschirm der Body-Cam sehen) abschrecken. Dieser Deeskalationseffekt sorgt dafür, dass sich die für das Sicherheitspersonal meist gefährliche Situation entspannt.
Body-Cam Aufnahmen können bis zu zwei Minuten vor Beginn jeder Aufnahme gespeichert werden. Bei plötzlichen Konfliktsituationen wird so wertvolles Material schon vor dem eigentlichem Aufnahmebeginn gespeichert.
Die Akkulaufzeit richtet sich immer nach der Body-Cam Konfiguration und Nutzungsintensität. Der Akku unserer Body-Cam begleitet sie in jedem Fall eine ganze Schicht lang – sie müssen keine Sorge haben, dass die Body-Cam aufgrund zu geringer Akkuleistung nicht einsatzbereit ist, wenn Sie sie brauchen.
Wir empfehlen, die Body-Cam nach jeder Schicht direkt in den SmartHub zu stellen.
Body-Cam Aufnahmen unterliegen strengen Datenschutzauflagen und sollen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, um die Verbreitung oder Veränderung des Materials zu verhindern. Daher werden Body-Cams im Sicherheitsbereich lediglich mit Software verwendet. Die Software dient dazu, dass berechtigte Personen Zugriff auf die Body-Cam Aufnahmen haben und diese verwalten und abspielen dürfen. Je nach Anbieter sind die Body-Cam Softwares unterschiedlich gestaltet. Die NetCo Suite kann problemlos in allen Kundennetzen integriert werden und ist selbstverständlich rechtskonform. Durch ihre einfache und nutzerfreundliche Bedienung finden Sie sich sicherlich schnell zurecht. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung.
Body-Cam Aufnahmen werden mithilfe unseres SmartHubs in die NetCo Suite übertragen. Die Übertragung geht schnell, ist jedoch abhängig von der Dateigröße des Bild- oder Videomaterials.
Übrigens: Der SmartHub sorgt auch dafür, dass der Akku der Body-Cam schnell wieder aufgeladen wird.
Alle unsere Produkte werden DSGVO-konform entwickelt und produziert. Als „Made in Germany“-Anbieter liegt uns Datenschutz sehr am Herzen. Daher können unbeteiligte Dritte nicht auf das Body-Cam Material zugreifen – Manipulationen sind somit ausgeschlossen.
Wenn gewünscht, senden wir Ihnen gerne unseren Body-Cam Leitfaden zu. Darin können Sie wichtige Informationen zum Thema „Datenschutzkonforme Anwendung der Body-Cam“ finden.
Bevor Body-Cams in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden, ist es wichtig, sich mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Dabei ist der korrekte Gebrauch der Body-Cam wichtig: Vor Beginn einer Aufnahme muss das Gegenüber über das Einschalten der Body-Cam informiert werden (Transparenzgebot). Das Aufzeichnen von Bild und Ton mittels einer Body-Cam greift in die Persönlichkeitsrechte Betroffener ein und ist daher rechtfertigungsbedürftig. Eine Aufnahme darf nur stattfinden, wenn eine Person aggressives Verhalten (körperliche Angriffe oder Drohungen) zeigt oder wenn eine Situation unmittelbar zu eskalieren droht. Zudem dürfen unbeteiligte Dritte nicht aufgezeichnet werden. Hinzukommen die festen Löschfristen des Body-Cam Materials. All das sprechen wir gerne nochmals mit Ihnen durch, bevor Sie Ihre Body-Cam einsetzen.
Wurde die Body-Cam Aufnahme unter datenschutzrechtlich korrekten Begebenheiten erstellt, so erhöht sich die Möglichkeit, sie auch vor Gericht verwerten zu lassen. Allerdings hat jedes Bundesland eigene Bestimmungen, wie mit Body-Cam Material vor Gericht verfahren wird.
Wie bei Sicherheitsunternehmen gilt auch für Privatpersonen: An öffentlichen Plätzen darf eine Body-Cam getragen werden. Ein “permanentes” Filmen ist jedoch nicht zulässig. Ebenso ist das unberechtigte und unangekündigte Aufnehmen von Personen ohne deren Einwilligung rechtlich nicht zulässig.
Filmt die Body-Cam Dritte ohne deren Einwilligung, kann jeder der gefilmten Personen den Träger der Body-Cam abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen. Wird die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt durchgeführt, hat der Body-Cam Träger darüber hinaus die Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Das “bloße” Tragen einer Body-Cam ist hingegen zulässig (sofern der Hausrechtsinhaber nicht etwas anderes vorgibt).
Sollte das Filmmaterial öffentlich gemacht werden, müssen die gefilmten Personen unkenntlich gemacht werden oder ihre Einwilligung abgeben.