In diesem Interview finden Sie einen Einblick in den Body-Cam Einsatz der Deutschen Bahn Sicherheit, durchgeführt vom Leiter mobile Technik und CTO Security Marcus Schermann:

Wie hat der Einsatz von Body-Cams die Sicherheit von Zugpersonal und Fahrgästen beeinflusst?
Wir erheben Statistiken zum Thema „Übergriffe auf Mitarbeitende mit und ohne Body-Cam“. In der Vergangenheit haben wir unsere Mitarbeitenden zudem einmal auf freiwilliger Basis zur Zufriedenheit mit dem Einsatzmittel „Body-Cam“ befragt. Dabei haben die Teilnehmenden bestätigt, dass das Einsatzmittel Body-Cam zur Prävention, also dem Schutz vor Übergriffen auf unsere Mitarbeiter, dem Zweck Rechnung trägt. Die Body-Cam wird von den Mitarbeitenden gerne getragen. Um Body-Cams einzusetzen, müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten – Themen sind Datenschutz, Mitarbeiterdatenschutz, Kundendatenschutz und Konzerndatenschutz – und dementsprechend können wir das Einsatzmittel nicht überall an jedem Bahnhof oder bei jeder Bestreifung von Produkten der Deutschen Bahn AG ohne Weiteres einsetzen, sondern müssen gemäß einer Lagebewertung handeln. Die Wirkung der Body-Cam auf Kunden oder Mitarbeitende der DB AG wurde aus unserer Sicht nur am Rande betrachtet. Wir konnten bis heute keine negativen Resonanzen feststellen.
Können Sie Beispiele nennen, wie Body-Cams dazu beigetragen haben, potenziell gefährliche Situationen zu deeskalieren?
Wenn unsere Mitarbeitenden auf einem Schwerpunktbahnhof, z. B. dem Kölner HBF, eine Body-Cam tragen und zu einer körperlichen Auseinandersetzung unter Fahrgästen oder Problemklientel stoßen, dann haben wir ein Stufenmodell zur Deeskalation, das wir zur Anwendung bringen. In der Situation wird der Partei zunächst der Einsatz der Body-Cam angekündigt bis hin zum Einschalten der Kamera, sodass sich die Person im weiteren Verlauf der Maßnahme auch selbst im Display sieht und immer noch die Möglichkeit hat, von der Tat zurückzutreten. Wenn sich die Person weiterhin dazu entscheidet, die Situation zu eskalieren, wird der Mitarbeitende schließlich ankündigen, dass die Aufzeichnung startet. Bis zu diesem Punkt der Umsetzung der Aufzeichnung, haben wir mit Masse die Fälle, dass der Täter von der Tat zurücktritt und einsieht, dass er etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Daher haben wir nur in geringem Maße Aufzeichnungen. Daraus lässt sich u.a. ebenfalls schließen, dass das Einsatzmittel wirkt: Die Übergriffe auf Mitarbeiter mit Body-Cam gehen nämlich tatsächlich zurück. Das sehen wir, weil wir – wie schon erwähnt — ein Monitoring betreiben, was Übergriffe auf „Mitarbeitende ohne Body-Cam“ und „Mitarbeitende mit Body-Cam“ auf derselben Verkehrsfläche darstellt. Mit dieser Gegenüberstellung sehen wir, dass Mitarbeitende mit Body-Cam weniger angegriffen werden als die Mitarbeitenden ohne Body-Cam. Hinzukommt, dass die Mitarbeitenden beim Einsatz der Body-Cam dies auch in ihrem Tätigkeitsbericht erfassen müssen, was ebenfalls mit in die Statistik einfließt.
Wie stellt die DB Sicherheit sicher, dass der Einsatz von Body-Cams den Datenschutzbestimmungen entspricht?
Zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz formuliert unser Konzerndatenschutz weitere Anforderungen. Wir überprüfen unsere Systeme regelmäßig und unterziehen diese auch speziellen Audits, aus deren Erkenntnissen wir Ableitungen getroffen haben und somit sicherstellen, dass wir hier immer datenschutzkonform handeln.
Der zweite Punkt ist, dass wir keinen Zugriff auf die Daten haben, sondern nur die Bundespolizei, was ein entscheidender Faktor ist, sodass wir das Verarbeiten der Daten für uns ausklammern. Wir verarbeiten die Daten lediglich mit dem Upload in die Cloud über eine verschlüsselte VPN-Verbindung und danach werden die Daten direkt an die Bundespolizei weitergeleitet. Zudem haben wir mit der NetCo Software und Hardware schon ein datenschutzkompatibles Einsatzmittel, bei dem alle datenschutzrechtlichen Erforderlichkeiten erfüllt sind. Der Träger hat keinen Zugriff auf den Speicher, denn die Daten können nur über den Upload abgerufen werden. Jede Kamera hat zudem eine eigene Kennung, die im System hinterlegt ist, sodass jemand, der die Body-Cam findet, keine Möglichkeit hat, auf die Kamera zuzugreifen.
Gibt es Pläne, den Einsatz von Body-Cams bei der DB Sicherheit in Zukunft zu erweitern oder zu ändern?
Diese Frage kann ich nicht mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten, sondern es kommt immer auf die Lageentwicklung an. Wenn wir feststellen, dass in bestimmten Einsatzbereichen unsere Mitarbeitenden verstärkt angegriffen werden, dann nehmen wir das Einsatzmittel Body-Cam als Deeskalations- und Präventionsmittel. Das heißt, wir schauen uns regelmäßig die Lageentwicklung an und sind auch gerade dabei, bestimmte Einsatzbereiche neu zu bewerten. Es bleibt abzuwarten, was die Statistik im Zusammenspiel mit dem Datenschutz als Ergebnis liefert. Wenn als Ergebnis herauskommt, dass sich die Lage verschärft hat, dann werden wir das Einsatzmittel Body-Cam im entsprechenden Bereich, in dem es angebracht und notwendig ist und nach Absprache mit der Datenschutzbehörde sowie internen Partnern, auch zum Einsatz bringen. Der zweite Punkt ist, dass wir keinen Zugriff auf die Daten haben, sondern nur die Bundespolizei, was ein entscheidender Faktor ist, sodass wir das Verarbeiten der Daten für uns ausklammern. Wir verarbeiten die Daten lediglich mit dem Upload in die Cloud über eine verschlüsselte VPN-Verbindung und danach werden die Daten direkt an die Bundespolizei weitergeleitet. Zudem haben wir mit der NetCo Software und Hardware schon ein datenschutzkompatibles Einsatzmittel, bei dem alle datenschutzrechtlichen Erforderlichkeiten erfüllt sind. Der Träger hat keinen Zugriff auf den Speicher, denn die Daten können nur über den Upload abgerufen werden. Jede Kamera hat zudem eine eigene Kennung, die im System hinterlegt ist, sodass jemand, der die Body-Cam findet, keine Möglichkeit hat, auf die Kamera zuzugreifen.